Legalisator - Advokatur Dr. Rauch

Telefon: 05522 21505
Rechtsanwalt - Legalisator für Sulz
Direkt zum Seiteninhalt

Legalisator für die Gemeinde Sulz

Der Präsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck hat mit Erlass vom 04. 08. 2020, gemäß Art IV § 4 des Gesetzes vom 1. März 1900, RGBI Nr. 44
Dr. Hannes Rauch, Rechtsanwalt 6832 Sulz, Austraße 42/3
zum Legalisator in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Sulz bestellt.

Eine Legalisator beglaubigt Unterschriften, die  innerhalb seines Amtsgebiets für  Grundbuchsangelegenheiten (z.B. Schenkungs- oder Kaufverträge) getätigt werden.
 
Der gerichtlichen oder notariellen Legalisierung der Unterschriften von Privaturkunden ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Beglaubigung der Unterschriften durch die als Legalisatoren in Grundbuchssachen bestellten Vertrauensmänner gleichzuachten.

Außer den Unterschriften solcher Personen, die im Amtsgebiet des Legalisators wohnen, dürfen auch Unterschriften anderer Personen beglaubigt werden, wenn es sich um Urkunden handelt, die sich auf eine im Amtsgebiet liegende Realität beziehen, oder wenn wenigstens eine von den in der betreffenden Urkunde unterfertigten Personen innerhalb des Amtsgebietes ihren Wohnsitz hat.
Information gemäß § 5 ECG: Inhaber: Mag. Dr. Hannes Rauch, Rechtsanwalt - Austraße 42/3, A-6832 Sulz - UID ATU64357911 - T: 05522 21 505 - F: 05522 21 505-4 - E-Mail dr.rauch(at)a1.net - Mitglied der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer - Rechtsanwaltsordnung, abrufbar unter www.oerak.at




Zurück zum Seiteninhalt