Legalisator für die Gemeinde Sulz
Der Präsident des Oberlandesgerichtes Innsbruck hat mit Erlass vom 04. 08. 2020, gemäß Art IV § 4 des Gesetzes vom 1. März 1900, RGBI Nr. 44
Dr. Hannes Rauch, Rechtsanwalt 6832 Sulz, Austraße 42/3
zum Legalisator in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Sulz bestellt.
Eine Legalisator beglaubigt Unterschriften, die innerhalb seines Amtsgebiets für Grundbuchsangelegenheiten (z.B. Schenkungs- oder Kaufverträge) getätigt werden.
Der gerichtlichen oder notariellen Legalisierung der Unterschriften von Privaturkunden ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Beglaubigung der Unterschriften durch die als Legalisatoren in Grundbuchssachen bestellten Vertrauensmänner gleichzuachten.
Außer den Unterschriften solcher Personen, die im Amtsgebiet des Legalisators wohnen, dürfen auch Unterschriften anderer Personen beglaubigt werden, wenn es sich um Urkunden handelt, die sich auf eine im Amtsgebiet liegende Realität beziehen, oder wenn wenigstens eine von den in der betreffenden Urkunde unterfertigten Personen innerhalb des Amtsgebietes ihren Wohnsitz hat.